Kuratorium
Das Kuratorium ist gem. § 65 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes eine Einrichtung der Zusammenarbeit im Rahmen der erweiterten Schulgemeinschaft zur Pflege und Förderung der zwischen den berufsbildenden Schulen und dem Wirtschaftsleben notwendigen engen Verbindung.
Das Kuratorium hat entsprechende Vorschläge und Gutachten zu erstatten, sowie die Ausbildung und Wohlfahrt der SchülerInnen und AbgängerInnen der Lehranstalt zu unterstützen und zu fördern, damit die Lehranstalt in der Lage ist, ihren Aufgaben hinsichtlich der Heranbildung eines hochqualifizierten, mit dem neuesten Stand der technischen Wissenschaften vertrauten Nachwuchses gerecht zu werden.
Mitglieder des Kuratoriums sind Vertreter der Schulgemeinschaft, sowie die in der Liste angeführten unterstützenden Firmen und Institutionen: